Die Teilfragen hierzu: -Ist die Kündigung wirksam geworden -Gilt dies auch, wenn der B annehmen konnte, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit es sich beim Einschreiben um die Kündigung handelt, da eine solche ihm telefonisch angekündigt worden war (wenn dies relevant wäre, hätte ein ohne Zustimmung aufgenommenes Telefonat Beweiskraft?) ... -Wie ist die Situation, wenn der B erst nach Ablauf der Kündigungsfrist das Einschreiben vom Postamt abholt -Was kann ggf. der A betreiben, um den B ggf. doch noch einen Zugang der Kündigung „unterzuschieben".