Ich hatte online ein Probeabonnenement abgeschlossen.
Dieses konnte ich bis zum Erhalt der dritten Ausgabe kündigen.
In der folgenden Zeit bin ich umgezogen. Mein Nachsendeauftrag hat mir sämtliche Post, auch Zeitschriften an meine neue Adresse geschickt.
Nach einiger Zeit wurde ich vom Verlag per Email kontaktiert: Wenn ich das Probeabo nutzen will, sollte ich meine Adresse aktualisieren. Das habe ich auch gemacht.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keine Ausgabe bekommen.
Bald bekam ich meine erste Ausgabe inklusive der Rechnung für 1 Jahr (Voll)Abo.
Dem Verlag habe habe ich mein Abo abermals gekündigt und ihm mitgeteilt das ich erst eine Ausgabe erhalten hatte. Später habe ich einem Inkassobüro sowie einem Anwalt mitgeteilt das die Vorderungen mit berechtigt sind.
Eine zweite Frist des Anwaltes hatte ich verstreiche lassen. Die Vorderungen liegen mittlerweile bei ca. 300 EUR. Dieser droht nun mit einem Gerichtsverfahren.
Wie sollte ich nun auf ein eventuellens Geichtsschreiben antworten und mit welchen weiteren Kosten kann ich möglicherweise rechnen.
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern Sie nachweislich von dem Ihnen eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben – Sie müssten den Zugang der Kündigung nachweisen – sind Sie nicht verpflichtet mehr als die 3 Hefte aus dem Probeabonnement abzunehmen.
Hierfür müssten Sie allerdings die vereinbarte Vergütung bezahlen. Sofern Sie diese bisher schuldig geblieben sind wären von Ihnen dann noch die Mahn- und Rechtsverfolgungskosten bezüglich der geschuldeten Beträge zu begleichen. Weitere Ansprüche hätte der Verlag dann nicht gegen Sie.
Ist die Kündigung unwirksam oder können Sie den Zugang nicht nachweisen so rate ich Ihnen die aufgelaufenen Beträge zu begleiche um weitere Kosten für ein Mahnverfahren bzw. eine Leistungsklage (Anwalts- und Gerichtskosten) zu vermeiden.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Rückfrage vom Fragesteller29. Oktober 2006 | 17:18
Hallo Herr Boukai,
die Kündigungen per Email kann ich belegen. Ich kann natürlich nicht beweisen das ich bis zu meiner Kündigung erst 1 Heft bekommen hatte.
Unter dem Vorwand des Probeabos hat der Verlag meiner aktuelle Adresse erfragt. Anschließend habe ich die Rechnung bekommen. Deshalb fühle ich mich getäuscht. Diese Email vom Verlag habe ich nicht mehr.
Wie hoch schätzen Sie eventuelle Gerichtskosten ein?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt30. Oktober 2006 | 09:18
Sehr geehrter Fragesteller.
Im Falle des Unterliegens hätten Sie sämtliche Kosten (Gerichtskosten sowie Rechtsanwalts- und Inkassokosten der Gegenseite) zu tragen. Das Kostenrisiko alleine für die erste Instanz dürfte bei etwa 200 Euro liegen.
Ihnen obliegt es die wirksame Kündigung zu beweisen (Email). Der Verlag wäre dann für das Gegenteil beweispflichtig.
Gerne können Sie sich im Rahmen einer weiterführenden Tätigkeit an mich wenden.