Umstellung einer Bruttokaltmiete / Einbau von Wasseruhren
vom 30.7.2009
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Erhöhung der Miete als Umlage der Kosten für den Einbau der Zwischenzähler, da eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 559 Abs. 1 BGB?! ... Entsprechende Senkung der Miete gemäß § 556a Abs. 2 S. 3 BGB und Umstellung der Miete dahingehend, dass der Mieter ab jetzt das Wasser entsprechend seinem individuellen Verbrauch zahlt in Form einer Vorauszahlung. ... Welchen Betrag muss der Vermieter jetzt ansetzen, damit den Anforderungen des § 556a Abs. 2 S. 3 BGB entsprochen wird und die Miete richtig abgesenkt wird?