Am 24.04.2009 schloss ich zusammen mit meiner Ehefrau bei der SKG Bank ein Forwarddarlehen ab, über die Summe von 125.000,-€ zwecks Ablösung von Immobilienkrediten (Anschlussfinanzierung). ... Nach Rücksprache bei der SKG (um meine Frau aus der Schuldhaft zu entlassen), teilte mir die Bank mit, dass sie den Kreditvertrag nicht mehr mit alleine führen möchte, aufgrund von der geänderten Einkommenssituation etc. Zudem verlangte die Bank von mir eine Nichtabnahmeentschädigung von 8000,-€ Meine Frage ist nun, ob diese Nichtabnahmeentschädigung überhaupt rechtens ist, letztendlich habe ich nicht den Vertrag gekündigt, sondern die Bank selbst.