Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bitte tragen Sie vor, ob es sich um einen Schreibfehler der Bank oder Ihrerseits handelt, da uns eine 10 Tagesfrist nicht bekannt ist (10 Jahres-Frist?).
Nach 10 Jahren können Sie nämlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Anhand Ihrer Berechnung sieht es auch so aus, als dass die Bank diese auch gerade nicht berechnet hat.
Scheinbar hat auch die Bank auf den einmaligen Verwaltungsaufwand in Höhe von 40 EUR im zweiten Schreiben verzichtet.
Zudem ist die Berechnung plausibel. Zu den Kosten der Versicherung kann nichts gesagt werden, da die Bedingungen dieser uns nicht vorliegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Die gekündigte Bank hat tatsächlich nur eine sofortige Ablösung innerhalb von 10 Werktagen angeboten und fühlt sich offenbar nicht mehr daran gebunden. Kann ich hier reklamieren?
Leider ist der Sachverhalt für eine ganz klare Beantwortung nicht geeignet.
Dass die Bank eine 10-Tagesfrist in ihrem ersten Schreiben gesetzt hat, haben Sie leider nicht geschrieben! Das ergab sich leider erst aus dem Sachverhalt und der Nachfrage.
Nichtsdestotrotz ist natürlich klar, dass die Berechnung von Mai und Juli andere Summen zur Folge hat.
Zudem ist nicht klar, warum Sie das Schreiben vom 28.5. erst am 1.7. erhalten haben (Selbstverschulden oder Verschulden der Post).
Ich würde Ihnen eher folgendes raten:
Überprüfen Sie die Widerrufsbelehrung. Ist diese falsch, so könnte es durchaus sein, dass Sie einfach den Widerruf erklären können und damit überhaupt keine Gebühren zu zahlen hätten.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer falschen Widerrufserklärung (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=55248&pos=0&anz=1) die Frist nicht zu laufen beginnt und Sie somit auch noch das Widerrufsrecht hätten.
Ansonsten können Sie uns gerne alle vollständigen Unterlagen nebst Verträgen und allen Schreiben zur Prüfung zusenden. Über die Kosten informieren wir Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter