Sehr geehrter Ratsuchender,
entscheidend für einen fristgerechten Widerruf ist das Datum der Vertragsunterzeichnung. Mit Ihrer Unterschrift wird der Kreditvertrag zu einer rechtsgültigen Vereinbarung und die 14 Tage Frist beginnt dann zu laufen, WENN auch zusätzlich die Pflichtangaben enthalten gewesen sind (was so nur beantwortet werden kann, wenn der Komplettvertrag geprüft worden ist).
Sie müssen eins bedenken:
Das Widerrufsrecht betrifft den Widerruf IHRER Willenserklärung, also Ihres Antrages, nicht den Vertrag komplett.
Die Frist beginnt also mit Aushändigung des Kreditvertrages und der in Kenntnissetzung über das Widerrufsrecht zu laufen. Im Kreditvertrag muss für den Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht leicht ersichtlich sein.
Wenn Sie also nachweisbar erst am 17.12. unterschrieben und damit das Angebot angenommen haben, läuft auch erst ab diesem Zeitpunkt die Frist, wobei ich allerdings zur Vorsicht rate:
Denn auf dem Vertrag wurde das Datum 10.12. genannt. Wenn Sie dieses Datum nicht geändert haben, wird nahezu jedes Gericht im Streitfall dieses Datum als Vertragsdatum annehmen und ab diesem Zeitpunkt dann die Widerrufsfrist in Gang setzen.
Dann wäre der 24.12. der letzte Tag, wobei es auf die rechtzeitige ABSENDUNG des Widerrufes ankommt (diese Absendung aber auch von Ihnen bewiesen werden müsste).
Wollen Sie also den Vertrag widerrufen, sollten Sie - ja nach der tatsächlichen Vertragsausfertigung Vorsicht walten lassen und den Widerruf beweisbar spätestens am 24.12. absenden.
Grundsätzlich muss zwar ein Vertrag überhaupt geschlossen sein. Aber hier wurde von Ihnen ein ANTRAG unterzeichnet, so dass Sie sich nicht erfolgreich im Streitfall auf eine von Ihnen zu beweisende spätere Annahme der Bank berufen können.
Aber auch hier bedarf es der Vorlage es Vertrages, um eine endgültige Prüfung vornehmen zu können, wobei Sie sich klar sein müssen, dass Ihre Erklärung dan ohnen Widerruf wirksam ist, auch wenn dei Bank - vielleicht sogar nachweisbar - später die Kreditzusage gibt. Diese Zusage könhte aber längst erfolgt, Ihnen jedoch noch nicht bekannt sein.
Sollte der Widerruf zu spät erfolgen, können Sie sich erfolgreich auf einen Widerruf des Vertrages nicht mehr berufen.
Ob Sie dann die Zinsen zahlen und damit die Vertragsdurchführung hinnehmen müssen, hängt aber weiter davon ab, ob der Vertrag ansonsten gültig ist. Auch wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, wäre es gleichwohl möglich, sich auf eine Vertragsunwirksamkeit aus einem anderen Grund zu berufen (nur der daneben gesondert mögliche Widerruf wäre dann nicht mehr zu beachten).
Zusammenfassend also zu Ihren Fragen:
Ist es richtig, dass die Widerrufsfrist schon anfängt zu laufen, wenn man die Widerrufserklärung zugestellt bekommen hat?
NEIN, es müssen auch immer die notwendigen Pflichtangaben enthalten sein, was zu prüfen ist.
Und muss man, wenn man einen KreditANTRAG evtl zu spät widerruft, damit rechnen, die Zinsen für die gesamte Laufzeit zahlen zu müssen?
JA, wenn der Vertrag nicht ggfs. aus anderen Gründen unwirksam ist, was zu prüfen ist.
Uns wurde gesagt, dass der Kreditantrag von unserer Seite unterschrieben keine endgültige Zusage der Bank ist. Kann eine Widerrufsfrist zu einem Vertrag ablaufen, der von Seiten der Bank noch gar nicht angenommen wurde?
JA, das ist möglich.
Der Vertrag soll laut Information der Bank zustande kommen durch unsere Unterschrift in dem Antrag und die Darlehenszusage der Bank, die noch nicht da ist. Läuft die Frist ab dem Datum unserer Unterschrift, ab dem Datum der Annahme der Bank oder ab Erhalt der email mit der Widerrufsbelehrung?
Das Datum der Unterschrift ist entscheidend.
Wir können ja keinen Vertrag widerrufen, der noch gar nicht zustande kam, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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