es gibt jetzr die Möglichkeit die Kreditbearbeitungsgebühren deutscher Banken zurück zu fordern. Geht dies auch, wenn der Kredit bei einer österreichischen Bank aufgenommen wurde? bzw. wenn ein deutscher Makler eine Österreich Bank vermittelt hat?
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von in AGB vereinbarten Bearbeitungsgebühren beruht auf den Regelungen der §§ 305 ff. BGB
. Dieses gilt nur in Deutschland, so dass die (deutsche) Rechtsprechung auf dem österreichischen Recht unterliegende Darlehensverträge nicht übertragen werden kann. Ob sich der OGH der Rechtsprechung des BGH anschließt, bleibt abzuwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.