Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von in AGB vereinbarten Bearbeitungsgebühren beruht auf den Regelungen der §§ 305 ff. BGB
. Dieses gilt nur in Deutschland, so dass die (deutsche) Rechtsprechung auf dem österreichischen Recht unterliegende Darlehensverträge nicht übertragen werden kann. Ob sich der OGH der Rechtsprechung des BGH anschließt, bleibt abzuwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 01.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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01.11.2014
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13:02
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning
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