Brautkleid Rücktritt des Kaufvertrages nach "Fehlberatung"
vom 18.6.2018
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Guten Abend, leider entwickelte sich unser Kauf des Brautkleides in eine kleine Farce, die ich im Folgenden schildern möchte. ... Uns ist bewusst, dass wir hier definitiv falsch gehandelt haben und unter rationalen Gesichtspunkten niemals dem Kauf zustimmen hätten dürfen. ... Allerdings sehe ich als Ausgangspunkt des Kaufes eine Fehlberatung, die die Erwartung eröffnet hat, dass das Kleid wie beim Kauf gezeigt umzunähen sei.