Verkäufer verweigert Rücknahme einer (teuren) Matratze trotz x Mängeln
26. Oktober 2022 13:24
| Preis:
40,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe eine kurze Frage bezüglich des Sachmängelrechts und der Rückgabe wegen Mängeln
an einer teuren Matratze (ca. 2000 €).
Sachverhalt:
Ich kaufte mir am 07/2019 eine teure Matratze der Marke Vitario. Der Händler W. P. und Hersteller
loben bis heute aus, dass ein Fehlkauf (nahezu) unmöglich sei, da man die Matratze nachträglich
durch einen Drei-Schicht-Aufbau verändern kann. Man wird via Liegesimulator vermessen und
das ermittelte Profil wird via austauschbaren, runden Schaumstoffrollen in die Matratze eingebracht.
Die Matratze hatte eine Lieferzeit von vier Wochen, kam aber mit erheblicher Verspätung Wochen
später an. Anzumerken ist, dass ich die Matratze bei drei Händlern probegelegen hatte und drei
komplett verschiedene "Steckprofile" bekommen habe. Eigentlich hätte ich es bei so einem Ergebnis
bleiben lassen sollen. Ich wollte mir aber für mein damaliges Master-Studium etwas gönnen. Der
letzte Händler wollte dann noch 100 € fürs Liefern (30 km entfernt), das habe ich dann verneint
und die Matratze online bei W. P. bestellt. Die ermittelten Liegeprofile werden bei Vitario auf deren
Servern gespeichert.
Leider ist die Matratze für mich trotz x Nachbesserungen - mehr als zehn - immer noch zu weich.
Sobald ich auf der Matratze liege beginnen für mich die Kreuzschmerzen, v.a. morgens die Hölle.
Vor Kurzem habe ich den Händler darauf hingwiesen, dass ich die Matratze aufgrund der nicht
erbrachten Leistungen zurückgeben möchte. Dies hat er restriktiv abgelehnt. Grund seiner Ansicht
nach, der Gewährleistungzeitraum sei längst abgelaufen. Meiner bescheidenen juristischen
Laienmeinung nach ist die Gewährleistung nicht abgelaufen; sie hat sich mit jedem größeren Austausch verlängert. Diese sind: Tausch des Matratzenkerns (10/2020) und der komplette Austausch der Matratze im Juni 2021. Ich habe im Vorfeld mal ein bisschen gegoogelt und die herrschende juristische Meinung ist die Verlängerung der Gewährleistung nach solchen größeren Fehlerbehebungsmaßnahmen.
Hier ist noch zu anzumerken, dass der Händler diese Fehlerbehebungsmaßnahmen als KULANZ des
Herstellers einstuft (bereits innerhalb des Gewährleistungszeitraums). Ich habe jetzt nicht alle
Schreiben vor mir Liegen, aber von Kulanz steht da nix. Der erste Austausch wurde bereits nach drei
Monaten vollzogen, da im Beckenbereich viel zu weiche "Stempel" eingebaut wurden und der Topper, für einen Rückenschläfer, viel zu weich ist. Ich lag hier auf einem "Pudding".
Zudem erwähnt der Händler, dass ich nicht seinem Rat gefolgt bin und einen starren Lattenrost verwendet habe. Das ist so nicht korrekt. Der Hersteller (Vitario), mit dem ich ausgiebig mehrmals telefoniert habe, schreibt keinen Lattenrost vor, das liegt im Ermessen des Händlers. Nach dem ersten größeren Austausch hatte ich bei W. P. nochmals explizit angefragt, da er anscheinend die gleiche Matratze benutzt, was er für einen Lattenrost benutzt: Keinen starren, ein Standardmodell, wie man es in jedem Matratzen Concord kaufen kann. Die Mail liegt mir vor. Unter "starr" versteht man hier einen Lattenrost aus massiven Querleisten und nicht die Federleisten.
Bei Ebaykleinanzeigen sieht man immer wieder diese Matratze und die Begründung, wenn wunderts bei Rückenschläfern, sie ist "zu weich". Sie wird deswegen zu weich, da die Topper extrem hoch sind (8 cm) und wenn der dann zu weich ist, bringt auch die Unterkonstruktion nix mehr. Auf dem "Liegesimulator" fühlt es sich aber perfekt an, das wird aber in der Realität mit der fertigen Matratze leider nicht erreicht.
Der Hersteller verlangt nach kurzer Zeit, aber innerhalb des Gewährleistungszeitraums, sollten die ermittelten Werte doch nicht passen, saftige Austauschpreise v. a. für die Topper (ca. 400 €). Dies war bei mir nicht der Fall. Die Austauschwaren hatten aber enorme Lieferzeiten von bis zu ACHT WOCHEN.
Kann ich die Matratze final gegen Erstattung des Kaufbetrags zurückgeben? Garantie besteht noch beim Hersteller (10 Jahre), allerdings mit jährlichem Wertabzug und ich weiß nicht, ob der Restwert auch erstattet wird.
Eckdaten für den Fall in Kürze:
- Hersteller Vitario, Händler W. P. ; Käufer: Ich
- Abwicklung sämtlicher Mängel nur seitens Vitario/Österreich
- Kauf/Lieferung: 07/2019 - 09/2019
- erster Mängelbehebungsversuch 12/2019
- größere M. beheb. versuche: 10/2020 und 05/2021
- zudem zahlreiche andere Mängel: Toppertausch (x3), Matratzenbezug Naht defekt.
- Austausch dauerte Ewigkeiten, bis zu acht Wochen
- Matratzenaufbau zweifelhaft, hohe Topper, keine ausreichende Stützkraft
Danke für den juristischen Rat!
Beste Grüße