Hallo, Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde: 1.Im Rahmen eines Gaststättenmiet - / Pachtvertrages ab 01.08.1990 zwischen Verpächter und Pächterin wurde u.a. auch eine Kaution in Höhe von damals 2.700,00 DM, jetzt 1.380,48 € vereinbart. 2.Diese Kaution wurde mit Verpfändungsurkunde der über das Sparguthaben der Pächterin am 20.07.1990 abgesichert. 3.Am gleichen Tag wurde bei der Sparkasse das Mietkautionsbuch in Form eines Kontos angelegt. 4.Nach ca. 1 ½ Monaten, so etwa am 15. September 1990 wurde das Mietverhältnis im beiderseitigen Einverständnis wieder gelöst. Trotz mehrfacher Aufforderung in den letzten Jahren bei der zuständigen Sparkasse die Sparbuchfreigabe schriftlich zu erteilen, ist der Verpächter nach wie vor der Auffassung, dass die Kaution nicht der Pächterin, sondern ihm zustehe.