Schadenersatz bei vertragswidrigen vorzeitigen Beendung des Vertrages
Jetzt habe ich einen anderen interessanten Jobangebot bekommen und möchte wechseln und somit den Vertrag vertragswidrig beenden. ... Im Falle des unetschuldigten Fernbleibens von der Arbeit, der Verletzung de Mitteilungspflicht oder der Nichterreichbarkeit an einzelnen Tagen, verpflichtet sich der Mitarbeiter zur Zahlung einer Vertragsstraffe in Höhe des Bruttoentgelts, das er bei tatsächlicher Ausführung der Arbeiter erhalten hätte.""" Meine Frage: Soweit ich weiß muss es bei Vertragstrafe zwischen Probezeit und der Danachzeit im Vertrag unterschieden werden, sonst ist die Vertragstrafe unwirksam und kann mein AG zusätzlich Schadenersatz von mir verlangen?