Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Sie müssen mit Ihrem Freund ein Darlehensvertrag aufsetzen. In dem Darlehensvertrag sind dann die Summe, Konditionen der Rückzahlung etc. aufzuführen.
Das Hauptproblem dürfte die Sicherheit sein. Die Bank wird wohl als Sicherheit für den Kredit eine Grundschuld o.ä. auf das Haus verlangen. Natürlich können Sie sich auch entsprechend absichern.
So wäre z.B. daran zu denken, daß die Forderung durch eine Hypothek oder eine Grundschuld abgesichert wird.
Eine weitere Möglichkeit wäre es falls Ihr Freund einen –zuverlässigen und solventen- Bürgen hätte. Bei einem Bürgschaftsvertrag hätten Sie dann einen Anspruch gegen den Bürgen, falls die Zahlungen durch Ihren Freund ausfallen.
Zu beachten ist, daß Sie in dem o.g. Darlehensvertrag zwar mit Ihrem Freund vereinbaren können die Zahlungen durch die vorgenannte Bank zu leisten.
Diese Verpflichtungen wären aber für die Bank selbstverständlich nicht verpflichtend, d.h. wenn z.B. die Bank die Zahlungen einstellt – oder erst gar kein Bankkredit zustande kommt – dann haben Sie keinen Anspruch gegen die Bank, sondern nur gegen Ihren Freund.
Aufgrund dieser Tatsache ist eine zusätzliche Absicherung des Darlehens durch Bürgen, Hypothek o.ä. dringend zu empfehlen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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Sehr geehrter Herr Mack,
hiermit bedanke ich mich sehrfür die prompte Beantwortung meiner Frage.
Wie Sie herausarbeiteten ist die Sicherheit das Problem. Einen Bürgen gibt es nicht.
Was bedeutet die Absicherung durch eine Hypothek oder Grundschuld genau? Ist damit der Gang zum Notar gemeint? Werde ich Teileigentümer?
Mit freundlichen Grüßen
Glomb
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen und dient der Absicherung Ihrer Forderung aus dem Darlehensvertrag.
Damit werden Sie zwar nicht Teileigentümer, aber Ihre Forderung ist durch das Haus abgesichert. Selbst bei einem Hausverkauf würde die Hypothek übergehen, d.h. Sie könnten gegen den neuen Eigentümer die Zwangsvollstreckung betreiben, um Ihre Forderung durchzusetzen.
Insofern der Wert des Hauses die Höhe der Forderung übersteigt sind Sie nach Eintragung der Hypothek in das Grundbuch recht gut abgesichert, falls Ihr Freund die Rückzahlung verweigern sollte.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt