ich hatte am 28.03.10 einem bekannten ein quad für 1550 euro verkauft. das fahrzeug war absolut neu. wir haben keinen kaufvertrag geschlossen. der käufer hatte auch keine probefahrt gemacht, weder noch auf dem fahrzeug gesessen bevor es von ihm abtransportiert wurde. bis dahin war noch alles in ordnung. am 29.03.10 bestätigte er mir, das die anmeldung geklappt hat. kurze zeit später machte er die aussage das ich das quad zurück nehmen soll und ich ihm den kaufpreis erstatten soll, da das quad nicht die wie von mir genannte geschwindigkeit von 80km/h erreicht, sondern nur 60km/h. diese 60km/h sind auch im fahrzeugbrief eingetragen. hätte er also auch vor dem kauf genau durchlesen können. jedoch meinte er, er hätte sich auf meine aussage verlassen. bei einer probefahrt hätte sich das bestimmt bestätigt, aber eine solche wurde vom käufer nicht durchgeführt. wenn ich jetzt das fahrzeug zurück nehme, kann ich es nicht mehr als neufahrzeug verkaufen, da es jetzt mit einem vorbesitzer eingetragen ist. somit habe ich einen massiven verlust vom eigentlichen wert des fahrzeugs. wie ist hierbei die rechtslage? muss ich das quad zurück nehmen, obwohl es gekauft wie gesehen war? ebenfalls droht er mit anwalt, falls ich es nicht zurück nehme.