Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Der Verkäufer könnte von Ihnen den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er das Auto an einen anderen Verkäufer nur zu einem niedrigeren Preis (als den mit Ihnen vereinbarten) verkaufen konnte. Dies muss allerdings der Verkäufer nachweisen.
Dass der Verkäufer nunmehr 36 % des Kaufpreises erstattet haben will, ist dann nicht gerechtfertigt, wenn er weder einen Schaden in dieser Höhe hat, noch Sie sich ihm ggü. vertraglich verpflichtet haben, ihm diesen Betrag zu zahlen.
Ihr Geld können Sie dann zurückverlangen, wenn kein Rechtsgrund zur Zahlung bestand. Hier kann ein Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung bestehen. Denn nach Ihren Angaben haben nur „Freunde“ des Verkäufers den Preis überhaupt in solche Höhen getrieben. Dies ist aber unzulässig.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt