Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Möglicherweise wird hier der Begriff Garantie vom Verkäuger falsch interpretiert.
Eine Garantie muss beim Kauf gesondert vereinbart werden. Dabei können bestimmte Bauteile durchaus ausgeschlossen werden. Falls Sie eine Garantie vereinbart haben, sollten Sie dazu die Garantiebedingungen einsehen, ob dort besondere Abmachungen zu dem Bauteil Bildschirm festgehalten sind.
Unabhängig von einer ggf. vereinbarten Garantie haben Sie gegenüber dem Händler die gesetzlichen Mängelsansprüche gem. §§ 437 ff. BGB
, auch Gewährleistung genannt. Diese Gewährleistungsansprüche umfassen die mangelfreie Lieferung der kompletten Kaufsache. Auch der Bildschirm des Gerätes ist daher von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen erfasst. Liegt daher ein Mangel vor, kann der Händler Ihre weiteren Ansprüche nicht mit einer Begrenzung auf bestimmte Bauteile beschränken.
Wenn diese Mängelansprüche nicht im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen wurden, können Sie bei einem Mangel des Gerätes zunächst die Nacherfüllung verlangen, § 437 BGB
. Diesem Nacherfüllungsverlangen ist der Händler durch die Lieferung des Ersatzgerätes einmalig nachgekommen. Wenn dieses Gerät aber wiederum erneut mangelhaft ist, müssen Sie den Händler noch einmal zur Nacherfüllung auffordern.
Erst wenn die Nacherfüllung zum zweiten Mal fehlschlägt oder der Händler die Nacherfüllung endgültig ablehnt, können Sie unter den Voraussetzungen des § 440 BGB
zurücktreten und die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
Hier scheinen Sie zu früh erklärt zu haben, vom Vertrag zurücktreten zu wollen. Nach nur einem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch besteht dieses Recht noch nicht, daher hat der Verkäufer einen Rücktritt derzeit noch berechtigt abgelehnt.
Zeigen Sie daher noch einmal die bestehenden Mängel des Ersatzgerätes an und fordern Sie den Verkäufer auf, Ihnen ein zweites Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Weigert sich der Verkäufer, können Sie danach vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn tatsächlich mangelhafte Ware geliefert wurde.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrter Matthes,
ich habe das Handy bei Amazon.de erworben und grade bei meinem Verkäufer folgendes zum Widerrufsrecht gefunden:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, nicht jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten nach den §§ 312 c Abs. 2
, 312 d Abs. 2 BGB
. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen oder durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden ist.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf unsere Gefahr. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Die Kosten der Hinsendung werden Ihnen von uns erstattet, bzw. -wenn sie die Hinsendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes noch nicht bezahlt hatten nicht mehr verlangt, sofern Sie von Ihrem Widerrufsrecht hinsichtlich aller in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren Gebrauch machen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Wenn ich das also richtig verstehe, hatte ich nur den ersten Monat Zeit einen Artikel zurück zu senden, obwohl die Garantie auf elektronische Artikel normal 1-2 Jahre betragen würde. Ist das so richtig?
Mir freundlichen Grüßen
Jens W.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Ansicht ist falsch.
Das Widerrufsrecht bietet die Möglichkeit, sich bei einem Fernabsatzvertrag, der z.B. über das Internet geschlossen wurde, innerhalb einer Widerrufsfrist vom Vertrag zu lösen. Der Widerruf ist dabei nicht von einem Mangel des Gerätes abhängig.
Die Gewährleistungsfrist bei Mängeln wird durch diese Widerrufsfrist nicht berührt und erst recht nicht beschränkt. Bei einem Kauf im August 2011 ist die Gewährleistung weiterhin noch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt