Kündigung meiner seite
vom 27.12.2019
für 33 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Falls NR.1 gilt, ist es möglich, dass ich meine Kündigung am 30.12.2019 bei meinem Arbeitgeber einreiche und eben zum 31.03.2020 kündige? Falls Nein, wann wäre dann das nächste Datum, wo ich meine Kündigung bei meinem Arbeitgeber um so früh es geht rechtskräftig Kündigen zu können einreichen kann? Falls es Nr.2 wäre, wann wäre dann die Zeit für das Einreichen der Kündigung und das Kündigungsdatum (letzter Arbeitstag) sollte beides eben nicht früher als der 31.03.2020 aber auch nicht später sein.