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Außergewöhnliche Kündigung

19. Januar 2006 16:40 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn des Jahres hat mein Arbeitgeber versucht, sich das Leben zu nehmen. Seitdem liegt er im Koma; an eine Weiterführung seiner Arbeit ist nicht mehr zu denken. Seine Ex-Ehefrau versucht jetzt, Ordnung in dieses Chaos zu bringen und sucht einen Nachfolger (Arzt); dass wir die Kündigung bekommen, wurde uns schon gesagt. Bis jetzt ist zum Glück noch nichts da.

Meine Fragen:

1. Wer darf uns eine Kündigung aussprechen?

2. Muß durch die (außergewöhnliche) Kündigung die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden?

3. Was muss die Kündigung beinhalten?

4. Wenn ein Auflösungsvertrag kommt, welche Konsequenzen ergeben sich daraus beim Arbeitsamt?

19. Januar 2006 | 16:50

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

das ist in der Tat eine außergewöhnliche Frage.

1.) Nur der zur Betreuung Berechtigte kann die Rechtsgeschäfte des Komapatienten führen und damit auch Willenserklärungen abgeben.

Ohne Betreuungsnachweis (auch für die arbeitsrechtlichen Rechtsgeschäfte) sollten Sie die Kündigung sofort zurückweisen.

2.)
Die Kündigungsfrist ist einzuhalten.

3.)
Die Kündigung muss schriftlich erlogen, die Gründe darlegen, auf denen die Kündigung beruht, und wom Berechtigten eigenhändig unterschrieben sein.

4.)
Bei einem Auflösungsvertrag müssen Sie mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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