folgenden Passus haben wir in unserem Gewerbemietvertrag
§ 4 Mietzeit und ordentliche Kündigung
t. Das Mietverhältnis beginnt am 01. Januar 2019 und ist befristet bis zum 3l.Deznmber 2021
Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr, falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch
eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des
Kündigungsschreibens.
Wir möchten den Mietvertrag gern zum 28.02.2023 kündigen.
Ist das möglich oder geht das grundsätzlich immer nur zum Ende eines Jahres ?
lassen Sie mich Ihre Frage, ohne Kenntnis eventueller weiterer Absprachen, wie folgt beantworten.
Einseitig, d.h. ohne Einverständnis des Vermieter, können Sie das Mietverhältnis nicht zum 28.02.2023 beenden.
Wegen der Befristung endet der Vertrag mit Ablauf des 31.12.2022, wenn Sie die Kündigung bis Ende Juni 2022 (wegen der sechsmonatigen Kündigungsfrist) erklären.
Ohne Kündigung kann das Mietverhältnis frühestens zu Ende 2023 beendet werden.
Ordentlich ist eine Kündigung wegen der vertraglichen Regelung immer nur zum Jahresende möglich.
Sie müssten mit der Vermieter verabreden, wenn Sie die Räume erst zum 28.02.2023 räumen können/ wollen.