hallo nachdem unser mitarbeiter einfach eine woche von der arbeit fernblieb, ohne krankmeldung ect. haben wir ihn fristlos gekündigt, wir sind ein kleiner betrieb und können uns solche ausfälle nicht leisten. laut arbeitsvertrag steht uns eine entschädigung zu, die wir auch einfordern werden. die zeile lautet "wird der arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges verhalten des arbeitnehmers zur fristlosen kündigung des arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der arbeitnehmer an den arbeitgeber eine vetragsstrafe in höhe von 2 wochenlöhnen auf der grundlage der regelmäßigen wochenarbeitszeit gem. § 3Ziff. 1 RTV Gewerbliche zu zahlen." das bedeuted bei einem stundenlohn von 13 euro, und 40 stunden pro woche, sind wir berechtigt 1040 euro einzubehalten? kann dies vom noch zu zahlenden lohn abgezogen werden? muss etwas beachtet werden?