Berliner Testament, Vorweggenommene Erbfolge, Grundstück, Ausgleichsanspruch
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
1.Meine Eltern haben zu ihren Lebzeiten ein gemeinschaftliches Testament verfasst (Berliner Testament), wonach mein Bruder, meine Schwester und ich jeweils zu einem Drittel als Schlusserben eingesetzt sind. 2.Mein Vater verstarb 2002. ... Er fordert nun noch ein Drittel des Restvermögens nach Maßgabe des Berliner Testaments. ... Frage: Können meine Schwester und ich gegenüber meinem Bruder Ansprüche aus der Grundstücksübertragung geltend machen, weil der Anteil, den wir zur Gleichstellung erhalten haben, nicht der Erbquote des Berliner Testament entspricht, ja nicht einmal die Höhe des Pflichtteils ausmacht?