Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Schwester und Sie haben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Ihren Bruder aus § 2325 BGB. Dabei wird der Wert der Schenkung fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet. Aus diesem fiktiven Gesamtnachlass errechnet sich dann der Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Allerdings ist der Wert der Schenkung nicht zwingend der Wert der Immobilie, da Ihrer Mutter ein Dauerwohnrecht eingeräumt worden ist, was einer Gegenleistung der Übertragung entspricht. Für die Berechnung des Wertes der Schenkung ist es notwendig den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung und des Erbfalls zu ermitteln. Je nach dem Ergebnis kann ein Abzug des Wertes des Dauerwohnrechts notwendig sein. Dabei ist der Wert der im Schenkungsvertrag angegeben wurde nicht bindend.
Sie sollten daher zunächst feststellen, welchen objektiven Verkehrswert die Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung und zum Zeitpunkt des Erbfalls hatte. Danach sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Berechnung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihren Bruder beauftragen.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
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