Trennungsunterhalt und weitere Entwicklung
vom 11.8.2006
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
., jetzt nicht mehr) seit 10 Jahren ohne Ehevertrag verheiratet - Frau (1964), Arbeitet halbtags seit 2 J - Kind1 (1997), Kind2 (1998) - Vor 5 Jahren Haus zusammen gekauft/gebaut(Darlehen 1900.... /monat (Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (M): 4400.- Eur. – 220.- (=5%) = 4180.- c- Ehefrau Netto 630.- Eur. d- Unterhalt für zwei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren (2 x K2 aus DüTa, jeweils 494), die bei der ebenfalls unterhaltsberechtigten erwerbstätigen Ehefrau und Mutter (F) leben. e- Kindergeld in Höhe von 300.- Eur f- Bereinigtes Einkommen (4180 – 494 - 494) = 3192,- 3) Daraus versuchte Berechnung Unterhalt Ehefrau (F): 3192.- - 630.- = 2562,- x 3/7 = 1098.- Verbleibt beim Unterhaltspflichtigen (M): 1464,- -> Ist das Korrekt? ... Kinder bis ende 1e Ausbildung, aber für die Frau?