Hallo, Ein sich in seinem Schreiben an unseren, den Kaufvertrag über ein Erbaurecht beurkundenden Notar als Vertreter der Grundstückseigentümer-Erbengemeinschaft bezeichnendes Mitglied derselben macht die Zustimmung zum Verkauf des Erbaubaurechts von einer Erhöhung des Erbbauzinses von 140,-€ auf 750,-€ abhängig. ... Womit ich ein Problem mit meinem Rechtsempfinden habe, ist, dass es ggf. möglich ist, gegen die Erbengemeinschaft gesamtschulderisch einen Schadensersatz einzuklagen und sich dann irgendeinen daraus zur Befriedigung des Anspruches auszusuchen, obwohl möglicherweise gerade dieser Einzelne die Zustimmung erteilen wollte oder auch erteilt hat.