Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 16.07.2016 einen Volkswagen Polo1.4 Erstzulassung 27.05.2002 für 2.150,00 euro von einem privat Verkäufer gekauft. Bei diesem Kauf hatte ich zwei weitere Personen als zeugen dabei. da es sich bei dem auto um ein älteres Motell handelt war ich von der Laufleistung von gerade mal 112000 Kilometer verwundert. ... Aber bereits am 12.10.2016 bei einem kilometer stand von 113358 musste ich in die werkstatt um ein federbein lager wechseln zu lassen. kosten 141,16 euro und da wies mich der mechaniker darauf hin das das Stabi lager auch defekt ist. dieses wurde am01.11.2016 gewechselt nochmal kosten von 56,00euro. und jetzt bei einem kilometer stand von 116000 hat der wagen einen kolbenkipper,das heißt das der Motor getauscht werden muss, kosten 4,000 euro oder wenn es repariert werden kann, kolben austauschen kosten von 1,200 bis 1,400 euro entstehen. ansonsten ist der wagen ein wirtschaftlicher todal schaden. laut werkstatt hat dieser Mangel bereits bei kauf des Wagens bestanden. das ist dieses Dieselgeräusch das da bei der Probefahrt schon bestand und sich jetzt immer lauter äußert. nun zu meiner frage. liegt hier bei dem eine arglistige Täuchung vor. da der Verkäufer diesen mangel wissen musste und diesen wissenlicht verschwiegen hat und haben hier rechtliche Schritte aussicht auf Erfolg. oder muss der Verkäufer die Reperatur kosten tragen. danke