Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Als Sie den Wagen selbst verkauft haben, haben Sie den Käufer über den Unfall und die Reparatur informiert. Der Vertrag wurde daher in Kenntnis des Mangels geschlossen.
Wenn nun der damalige Käufer den Wagen nun selbst verkauft und dabei unzutreffende Angaben macht, kann Ihnen dies nicht zugerechnet werden. Es läge an dem jetzigen Verkäufer über den ihm bekannten Unfall aufzuklären.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
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