Erbschaft für Immobilie und div. persönliche Sachen
vom 11.3.2010
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich rechne Ihnen kurz vor, vll. stimmt es ja (bei der Rechnung gehe ich von einem höherem Wert der Wohnung aus) z.B. 170.000 Euro - 65.000 Euro Schulden = 105.000 Euro Restwert 105.000 Euro * 0,25% = 26250 Euro (Mir und meiner Schwester) Ich rechne mit 25%, da ich davon ausgehe das der neue Ehemann 50% vom Erbe kriegt und ich und meine Schwester 50%. ... Wir sind nicht sicher, ob wir einen Gutachter für Immobilien einschalten sollten, da der Wert der Immobilie durchaus gewachsen sein könnte. 2.) ... Aber nur in diesem Fall, weil er uns das so nur mit dem Betrag von 100.000 Euro bzw, dem Kaufpreis der Wohnung erklärt hat, aber als ich Ihn drauf ansprach, ob es sich nicht nach dem aktuellem Wert der Immobilie richtet und er uns eigentlich dann mehr mit 50% zu zahlen hätte, will er natürlich nun nur 25% auszahlen...