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Schenkung von Tochter an Mutter

21. November 2021 21:41 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
es geht um zwei Immobilien, die in meinem Besitz sind. Die Wohnungen bzw. der Erlös aus dem Verkauf sollen meiner Mutter zugeführt werden.

Eine Immobilie bewohnt meine Mutter selbst, sie zahlt jedoch keine Miete, sondern lediglich die laufenden Kosten. Die 10-Jahresfrist ist inzwischen vergangen, sodass eine Spekulationssteuer nicht mehr anfällt. Der Wert der Wohnung beträgt schätzungsweise 450.000€

Eine weitere Immobilie ist derzeit unvermietet. Sie ist seit 7 Jahren in meinem Besitz und wurde nicht von mir selbst bewohnt. Demnach wäre hier bei Verkauf eine Spekulationssteuer fällig. Geschätzter Wert der Immobilie: 90.000€.

Ich weiß, dass der Freibetrag für eine Schenkung von Tochter zu Mutter bei 20.000€ liegt. Eine Möblierung kann steuerfrei im Wert von 12.000€ verschenkt werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der steuerpflichtige Wert der verschenkten Wohnung um 10 % verringert, wenn die Wohnungen zum Zeitpunkt der Schenkung vermietet sind.

In naher Zukunft sollen beide Wohnungen verkauft werden. Ist es dahingehend finanziell sinnvoller, die Wohnungen zu verschenken, oder den Erlös aus dem Verkauf zu verschenken? Meines Wissens ist bei einer unentgeltlichen Schenkung (ohne Schulden etc.) keine Spekulationssteuer fällig. Wäre diese dann fällig, wenn meine Mutter die Whg. kurze Zeit nach der Schenkung verkauft? Wäre es steuerlich günstiger meiner Mutter das Geld aus dem Verkauf in Form eines monatlichen Unterhalts zu zahlen? Gäbe es noch andere Möglichkeiten, um meiner Mutter die Wohnungen oder den Erlös aus dem Verkauf steuergünstig zukommen zu lassen?

Danke vorab!

21. November 2021 | 22:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Wegen § 23 Abs. 1 S, 2 EStG wäre Ihre Haltefrist der Immobilien der Mutter zuzurechnen, bei der Immobilie, die bereits 10 Jahre in Ihrem Eigentum steht, ist daher aus meiner Sicht eine Schenkung der Wohnung oder des Verkaufserlöses zweitrangig.

Bei der zweiten Wohnung wäre in Tat ein Veräußerungsgewinn zu versteuern, da dieser aber geringer als die Schenkungssteuer sein dürfte, wäre ein Verkauf vor Schenkung ggf. sinnvoll.

Denkbar und steuerlich gut darstellbar wäre auch eine monatliche Unterstützungszahlung an die Mutter, insbesondere wenn diese auf eine Unterstützung angewiesen wäre.

Läge zum Beispiel ein Pflegegrad bei der Mutter vor, könnte man den Unterhalt als außerordentliche Belastung von der Steuer absetzen.

Sie könnten der Mutter auch einen Nießbrauch an der / den Wohnungen einräumen, dann könnte diese die Wohnungen vermieten und die Miete als Einnahmen versteuern. Die Schenkung wäre hier geringer als der Wert der Wohnung an sich, da sich der Wert des Nießbrauchs auch an der durchschnittlichen Lebenserwartung der Mutter orientiert.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


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