Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wegen § 23 Abs. 1 S, 2 EStG wäre Ihre Haltefrist der Immobilien der Mutter zuzurechnen, bei der Immobilie, die bereits 10 Jahre in Ihrem Eigentum steht, ist daher aus meiner Sicht eine Schenkung der Wohnung oder des Verkaufserlöses zweitrangig.
Bei der zweiten Wohnung wäre in Tat ein Veräußerungsgewinn zu versteuern, da dieser aber geringer als die Schenkungssteuer sein dürfte, wäre ein Verkauf vor Schenkung ggf. sinnvoll.
Denkbar und steuerlich gut darstellbar wäre auch eine monatliche Unterstützungszahlung an die Mutter, insbesondere wenn diese auf eine Unterstützung angewiesen wäre.
Läge zum Beispiel ein Pflegegrad bei der Mutter vor, könnte man den Unterhalt als außerordentliche Belastung von der Steuer absetzen.
Sie könnten der Mutter auch einen Nießbrauch an der / den Wohnungen einräumen, dann könnte diese die Wohnungen vermieten und die Miete als Einnahmen versteuern. Die Schenkung wäre hier geringer als der Wert der Wohnung an sich, da sich der Wert des Nießbrauchs auch an der durchschnittlichen Lebenserwartung der Mutter orientiert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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