Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn die Bank damit einverstanden ist, kann die Grundschuld im Grundbuch des Hauses gelöscht und eine neue Grundschuld im Wohnungsgrundbuch eingetragen werden.
Allerdings gab es vermutlich einen Grund für die gesplittete Absicherung. Üblicherweise belasten Banken Immobilien nicht bis zum Verkehrswert. Die maximale Belastungsgrenze liegt im Regelfall bei ca. 70 - 80 %.
Klären Sie mit der Bank, ob ein Austausch der Sicherheiten möglich ist. Dadurch, dass vermutlich in der Zwischenzeit eine teilweise Tilgung der Darlehn für die Wohnung erfolgt ist und die Wohnung selber möglicherweise im Wert gestiegen sein könnte, ist die Bank eventuell bereit, die Wohnung jetzt weiter zu belasten.
Andernfalls können Sie das Haus verkaufen, müssen aus dem Kaufpreis aber alle eingetragenen Grundschulden, also auch die, die die Wohnung absichert, ablösen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-