Sehr geehrte Fragestellerin,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Meine Fragen hierzu, muss sich das Land als Besitzer ebenfalls an den Kosten für Sanierung/Renovation (Anteil Hofsanierung ca.5000 €) und an den laufenden Kosten (Rücklagen etc) beteiligen?
Hier gibt es die typische Juristenantwort: Es kommt darauf an.
Die laufenden Kosten, die „automatisch" anfallen ohne dass Sie diese Kosten ausgelöst haben, sind vom Staat anteilig mit zu übernehmen. Das betrifft vor allem die laufenden Kosten wie Hausgeld und Rücklage für eine WEG. Wenn Sie aber Kosten selber ausgelöst haben, zum Beispiel durch Sanierungsmaßnahmen, dann ist das nicht so sicher. Zu übernehmen wären derartige Kosten anteilig dann, wenn die Maßnahme den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 2038 BGB
entspricht. Das wäre so, wenn ein vernünftiger Dritter anstelle der Erbengemeinschaft solche Kosten für notwendig erachten würde. Die Notwendigkeit und damit der Erstattungsanspruch sind hier naturgemäß immer diskutabel und bis zu einem gewissen Grad Ermessenssache.
Ich beabsichtige die Wohnung zu vermieten, muss ich das Land dann anteilig an der Miete beteiligen?
Ja.
Sie können aufgrund Ihrer Mehrheit in der Erbengemeinschaft über eine Vermietung allein entscheiden. Vermieter ist dann aber die Erbengemeinschaft als Ganzes, dem Staat stehen hier anteilig die Einnahmen zu.
Können rückwirkend Sanierungskosten anteilig verlangt werden (Werkstatt etc.)?
Dazu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1. Wenn die Kosten wirklich notwendig waren, dann gibt es auch einen Erstattungsanspruch. Man muss hier aber immer vorsichtig sein, speziell mit für den Augenblick nicht wirklich notwendigen Maßnahmen, die zudem noch den Wert der Immobilie steigern. Es ist verhandlungstaktisch nicht besonders günstig, hier erst einmal in Vorleistung zu gehen bevor man nicht zu 100 % Eigentümer ist.
Ich würde gerne das Land aus dieser ganzen Sache "herauskaufen", nun wurde dort ein Wert von 25000 € ermittelt, die ich aber sicher aufgrund des Zustandes nicht bereit bin zu bezahlen, ist es so, dass man dort entsprechend "verhandeln" kann?
Ja.
Das Land hat kein Interesse daran, die Immobilie auf Dauer als Eigentümer zu halten. Letzten Endes wird der Staat immer das Ziel haben, herausgekauft zu werden und Geld zu erzielen. Dass man bei älteren Immobilien beim Wert geteilter Meinung sein kann liegt in der Natur der Sache. Sie können und sollten an der Stelle verhandeln, gegebenenfalls auch mit Teilungsversteigerung drohen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 05.09.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Lars Winkler
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