Elterngeldantrag und falscher Zeitraum bei der Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Der Arbeitgeber wurde im November vergangenen Jahres schriftlich informiert, dass die Elternzeit ab dem 25.03.17 beginnt und bis zum 26.03.2018 in Anspruch genommen wird. ... Nach unserer Rechnung würde das Elterngeld also am 04.10.2018 enden und der Anspruch auf Elterngeld meiner Frau ist damit komplett ausgeschöpft. ... Meine Frau hat im Januar 2017 - also im Mutterschutz - neben dem Mutterschaftsgeld Zuschuss vom AG noch eine Zahlung zur Urlaubsabgeltung von ihrem AG erhalten.