Dachausbau teilungserklärung
In der Teilungserklärung ist das Dach als Sondereigentum ausgewiesen und in die Abgeschlossenheitsplänen zeigen einen Plan der auf einer abgelaufenen Baugenemigung (Von 1995) beruht, die aber natürlich nicht umgesetzt wurde (sonst würde es sich ja um keinen Rohling handeln). Die Teilungserklärung erwähnt kein spezielles Recht zum Ausbau des Daches durch den jeweiligen Eigentümer. ... (Und damit jeder Eigentümer zustimmen?)