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343 Ergebnisse für eigentümer teilungserklärung sondereigentum zustimmung

Dachausbau teilungserklärung
vom 27.2.2014 35 € Historischer Preis
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In der Teilungserklärung ist das Dach als Sondereigentum ausgewiesen und in die Abgeschlossenheitsplänen zeigen einen Plan der auf einer abgelaufenen Baugenemigung (Von 1995) beruht, die aber natürlich nicht umgesetzt wurde (sonst würde es sich ja um keinen Rohling handeln). Die Teilungserklärung erwähnt kein spezielles Recht zum Ausbau des Daches durch den jeweiligen Eigentümer. ... (Und damit jeder Eigentümer zustimmen?)
Nutzungsänderung: Gewerbe als Wohnung nutzen ohne Änderung der Teilungserklärung
vom 18.5.2021 für 100 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind im Kreis München an einer Immobilie interessiert, die gemäß Teilungserklärung als Gewerbe ausgewiesen ist. ... Der Verkäufer hat sich bei der Hausverwaltung nach den Adressen der Eigentümer erkundigt, jedoch die Änderung der Teilungserklärung aufgegeben, weil es bei 49 Eigentümern praktisch unmöglich sei, alle Eigentümer zu einem Gang zum Notar zu bewegen. Eine Änderung der Teilungserklärung wird vom Verkäufer faktisch ausgeschlossen.
Anspruch nach WEG auf Zustimmung zur Erweiterung der Wohnfläche
vom 7.4.2021 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Ich habe eine Penthouse-Wohnung, über welche man die Dachterrasse (Sondereigentum) und die Dachfläche (Flachdach - Gemeinschaftseigentum) betreten kann. ... Diesen Dachunterstand kann der Mieter/Eigentümer des Penthouses als "Außen-Stauraum" z.B. für Fahrräder oder wetterunempfindlichen anderen Hausrat nutzen. ... Ich meine, dass ich durch die Novelle des WEG einen Anspruch auf Zustimmung durch die Wohnungseigentümerversammlung habe.
Abwasserrohre: Gemeinsschafts- oder Sondereigentum
vom 2.11.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, In meiner Eigentumswohnung verlassen die Abwasserrohre des Badezimmers mein Sondereigentum durch die Wand, verlaufen dann unter der Decke im Raum der Nachbarwohnung weiter bis sie im zentralen Fallrohr münden. ... In der Teilungserklärung von 1970 steht, dass Rohre bis zum Abzweig in das Fallrohr zu (meinem) Sondereigentum gehören. ... Oder gehören die Rohre, sobald sie meine Wohnung verlassen haben immer zwingend zum Sondereigentum.
Neue Teilungserklärung - Wie kommt der Beschluss zm Amtsgericht?
vom 20.8.2018 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Eine dreigliedrige Eigentümergemeinschaft (ohne Verwalter) hat einen allstimmigen Beschluss gefasst, wie die Teilungserklärung ergänzt und verdeutlicht werden soll. Die Neufassung der Teilungserklärung soll dem Grundbuchamt beim Amtsgericht zu den Grundakten gegeben werden. ... d) Notarielle Urkunde mit dem allstimmigen Beschluss aller Eigentümer?
Sondereigentum von anderem Miteigentümer als Sondernutzungsrecht genehmigt
vom 29.10.2010 35 € Historischer Preis
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Eine Wohnung gehört uns, die zweite Wohnung wird vom Eigentümer derzeit vermietet, soll aber nun verkauft werden. Zur Wohnung, die jetzt verkauft werden soll ist als Sondereigentum 1 Kellerraum eingetragen. ... Kann beim jetzigen Wohnungsverkauf für diesen Kellerraum (der ja Sondereigentum ist) ein Sondernutzungsrecht für uns notariell festgeschrieben werden (uns gehört dieser Kellerraum ja nicht) oder muss die Teilungserklärung geändert werden?
Balkone ohne Baugenehmigung
vom 18.12.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Teilungserklärung enthält eine Baubeschreibung. ... Fragen: Sind diese Balkone Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? ... Benötigen die Eigentümer für eine nachträgliche Baugenehmigung meine Zustimmung und kann ich diese verweigern?
Zustimmung WEG für Durchbruch durch tragende Wand innerhalb der Wohneinheit nötig?
vom 22.11.2024 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Laut Teilungserklärung ist alles Sondereigentum, was innerhalb einer Wohneinheit liegt. ... Unsere Hausverwaltung sagt, dass wir für die Durchführung dieses Bauvorhabens eine Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft benötigen, da es sich um eine tragende Wand handelt, unabhängig davon, ob es zum Sondereigentum gehört. ... Eine andere Partei im Haus hat einen ähnlichen Durchbruch durch eine tragende Wand durchgeführt und damals keine Zustimmung einholen müssen.
Eigentümer-Zustimmung für DG-Ausbau mit Dachgaubeneinbau
vom 8.4.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach § 22 WEG ist wohl auch die Zustimmung der ET-Gemeinschaft einzuholen. Dazu habe ich folgende Fragen: 1.) welche Mehrheit reicht für die Zustimmung aus? a) einfache Mehrheit nach Maßgabe der Teilungserklärung, wo es heißt: "Bauliche Änderungen an oder in den Sondereigentumsräumen (Um-, An- und Einbauten) bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verwalters, soweit dadurch das gemeinschaftliche Eigentum betroffen wird. ...
Mietrecht, Wohnungseigemtum
vom 7.10.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Begründung des Sondereigentums des Anwesens ist festgehalten: •Eigentümer des Vorderhauses sind nicht stimmberechtigt bei Frage die nur das Hinterhaus betreffen und umgekehrt. ... Die Sondereigentümer des Vorderhauses müssen der Teilungserklärung zustimmen. Frage: Können die Sondereigentümer des Vorderhauses ihre Zustimmung unter den Vorbehalt stellen, dass die Vermietung dieser Zimmer als Wohnraum in der Teilungserklärung ausgeschlossen wird?
Rechte aus Sondereigentum
vom 20.3.2015 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das Gesamtgrundstück wurde gemäß § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt in der Weise, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in den auf dem Grundstück errichteten Gebäuden wie folgt verbunden ist: Miteigentumsanteil zu 2/3 verbunden mit dem Sondereigentum des „Verkäufers", Miteigentumsanteil zu 1/3 verbunden mit dem Sondereigentum „von mir". Mit der Teilungserklärung ist eine Gemeinschaftsordnung verbunden, in der jedem Eigentümer Sondernutzungsrechte zum ausschließlichen Gebrauch seines Eigentums zugewiesen werden. ... Daher bedarf es zu baulichen Änderungen und Aufwendungen aller Art nicht der Zustimmung der Eigentümer der anderen Baukörper, weil deren Rechte dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Sondernutzungsrecht / Stimmrecht
vom 26.2.2011 45 € Historischer Preis
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Laut Teilungserklärung hat die Teileigentumseinheit 1 das Recht sämtliche Gebäudeteile des Hinterhauses unter Ausschluss der anderen Eigentümer zu nutzen gem. § 15 Abs. 1 WEG. ... Stimmrecht in der Eigentümerversammlung steht allerdings in der Teilungserklärung - richtet sich nach der Zahl der Wohnungen, so dass also auf jedes Wohnungseigentum eine Stimme entfällt - Es gibt insgesamt 3 Miteigentumsanteile: 50/100 = Sondereigentum Laden und Nebenräume 20/100 = Wohnung im 1. ... Obergeschoss Nun zu meinen Fragen: 1. hat der aktuelle bzw. zukünftige Eigentümer des Anteils Laden und Nebenräume KEIN Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, da in der Teilungserklärung bei der Vergabe des Stimmrechts nur die Wohnungen geschrieben wurden und somit nur die Eigentümer der Wohnung 1 + Wohnung 2 Stimmrecht haben?
Mediation sehr dringlich
vom 13.12.2014 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun stehen wir aber als Vormerkung schon im Grundbuch und die Teilungserklärung ist nicht geändert worden. Meine Frage ist :gilt diese Mediation die die beiden Streithähne geschlossen haben auch für uns als eventuell neue Eigentümer bzw. greift diese Regelung auf uns über? ... Es steht ein Satz in dem Protokoll: (die Teilungserklärung soll geändert werden).
Teilungserklärung / Grundbuch / Zweck
vom 1.6.2015 52 € Historischer Preis
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In der Teilungserklärung findet sich ausschließlich folgende Formulierung zur Nutzung des Sondereigentums: "Die Ausübung eines kaufmännischen Gewerbes innerhalb der Wohnungen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Verwalters zulässig. ... Frage: Kann demnach die Gewerbeeinheit G1 nach Zustimmung des Bauamts OHNE extra Zustimmung der restlichen Eigentümer oder des Verwalters als Wohnung genutzt werden? Was besagt der Widerspruch in der Teilungserklärung (jedem bau- und gewerberechtlich zulässigen Zweck) und dem Grundbucheintrag (Zweckeingrenzung: nicht zu Wohnzwecken)?
Nutzung von Sondereigentum und Sondernutzungsrecht als Gewerberäume
vom 9.8.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit 3 Wohneinheiten. Nun hat ein anderer Eigentümer in seiner Wohnung (Sondereigentum) und in seiner Garage (Sondernutzungsrecht) ein Gewerbe (Büro und Motorradwerkstatt)ohne Information der Miteigentümer oder Genehmigung durch den Verwalter eingerichtet. In der Teilungserklärung steht ausdrücklich, das die Wohnungen nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen, die Einrichtung eines Gewerbes der Zustimmung des Verwalters bedarf.
Beschluss WEG-Verwaltung in Bezug auf Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
vom 23.6.2012 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
In dieser WEG ist Jahr für Jahr (seit über 10 Jahren) beschlossen worden, das Sondereigentum der einzelnen Eigentümer (Fliesen in den Wohnungen, Laminatboden in den Wohnungen, Küche etc) durch die Gemeinschaft analog Gemeinschafteigentum bezahlen zu lassen. Nach meiner rechtlichen Auffassung ist klar im WEG geregelt, dass Sondereigentum durch den jeweiligen Eigentümer instandgehalten und repariert werden muss und nicht durch die Gemeinschaft. ... Hier muss die Verwaltung ja dann Abrechnungen erneut erstellen und den Eigentümern, bei denen im Sondereigentum gearbeitet worden ist (z.
Neue Teilungserklärung Notwendig?
vom 12.10.2018 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Uns ist bewusst, dass wir für die Baulicher Veränderung die Zustimmung aller Eigentümer benötigen. ... Jetzt teilte uns aber ein Notar mit, dass eine neue Teilungserklärung notwendig ist, um die Eintragung ins Grundbuch zu machen, bei der alle Eigentümer und deren Gläubiger mitwirken müssen. ... Ist es wirklich richtig das eine neue Teilungserklärung benötigt wird?
Sondereigentum - Veränderungen im Dachbereich
vom 16.4.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Müssen die übrigen Eigentümer dazu Ihre Zustimmung erteilen und wenn ja ggf. mit welcher qualifizierten Mehrheit? Der entsprechende Passus in der Teilungserklärung lautet: Gegenstand des Sondereigentums sind die in §2 dieser Teilungserklärung bezeichneten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitig oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungs- oder Teileigentümers über das nach §14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.