Arbeitnehmer (Mechniker in der Industrie) wurde fristlos gekündigt, im Gütetermin überzeugen die Gründe das Gericht nicht, daher sind nun beide Seiten vergleichsbereit mit Lohnfortzahlung+ Abfindung. ... In der Zwischenzeit hatte der AN Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten, laut Jobcenter würde es evtl zurückgefordert wenn die fristlose Kündigung brechtigt gewesen wäre. Möglichkeit A: Ende vereinbart zum 31.05., +kleine Abfindung Möglichkeit B: Ende vereinbart zum 28.02. + größere Abfindung (klar nicht als Lohn bezeichnet) Im Fall B) spart der AG Sozialversicherungsabgaben (win-win), AN erhält so mehr, evtl drohen aber Rückforderungen von Arbeitslosen-und Bürgergeld.