Urlaubsanspruch während bzw. nach Elternzeit (mit Aufhebungsvertrag)
vom 25.4.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Der Mutterschutz begann am 17.3.2018. ... (während der EZ ruht ja das Arbeitsverhältnis) Wenn ja, dann stünde mir nur der Resturlaub aus 2015 und Urlaub aus den Monaten mit Mutterschutz aus den Jahren 2016 & 2018 zu. ... -Das Arbeitsverhältnis wird bis zum rechtlichen Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet und abgewickelt -Die Parteien sind sich darüber einige, dass mit der Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Aufhebungsvertrag alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung und für die Zeit nach seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob sie bekannt oder unbekannt sind, erledigt sind.