Änderungskündigung Gehaltsabsenkung bei gleicher Leistungspflicht für Arbeitnehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mein Betrieb: Zahnarztpraxis mit weniger als 10 Mitarbeitern, d.h. Kündigungsschutzgesetz kommt nicht zur Anwendung. Eine Mitarbeiterin soll wegen nicht qualifizierter Arbeit (bei 40 Stunden Woche) von 1.200 Euro brutto auf 700 Euro brutto zurückgestuft werden.