Frage zum Recht auf gleichwertige Stelle nach bzw. während der Elternzeit
vom 27.12.2017
68 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Nun ist mein Jahr „arbeitsfreie" Elternzeit für Kind 2 um und ich stehe vor der Wiederaufnahme meiner Arbeit auf bisher noch nicht bekannter Stelle – wieder im Rahmen der Elternzeit. ... Meine bisherige Stelle ist bewertet mit 10-11. ein Arbeitsvertrag ist sehr allgemein gehalten, d.h. die konkrete Stelle ist darin nicht genannt. ... Mein Arbeitgeber argumentiert jedoch so, dass er dies nur dann müsse, wenn ich zu gleichen Bedingungen meine Arbeit wieder aufnähme, wie ich sie verlassen habe.