Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Habe ich Anspruch auf bezahlten Uralub, obwohl ich "pro geleistete Stunde" bezahlt werde?"
Ja.
Arbeitnehmer in Mini-Jobs genießen sämtliche Arbeitsrechte, also auch Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Frage 2:
"Ist meine Rechnung für die Dauer des Urlaubsansruches richtig?"
Urlaub wird nicht in Stunden ausgerechnet, sondern nach § 3 BUrlG
in Urlaubstagen.
Dabei gilt folgende Formel:
(Jährliche regelmäßige Urlaubstage x tatsächliche Arbeitstage pro Woche ) / betriebsübliche Arbeitstage pro Woche
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 10.02.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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10.02.2014
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12:05
Antwort
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