ERPRESSUNG UND UNTERSCHLAGUNG DURCH HAUSBETREUER - WAS IST ZU TUN?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Wir wiesen die fristlose Kündigung als unbegründet zurück und forderten den Hausmeisterdienst auf, bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist seinen Pflichten nachzukommen. ... November 2014 den Vertrag fristlos gekündigt, sämtlichen Mitarbeitern Hausverbot erteilt und den Geschäftsinhaber aufgefordert, unverzüglich die Schlüssel des Objektes per Einschreiben an uns zurück zu senden und uns mitzuteilen, wo sich verschiedene, ihm anvertraute Gegenstände befinden.