Internetgeschäft - Kostenloser SMS Versand
21.01.2008 22:12
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hallo,
ich habe am 26.11.07 bei www.esimsen.com eine sms verschickt. Ich habe die AGB´s akzeptiert, jedoch nicht gelesen. Ich habe nur auf der Hompage von esimsen.com „jetzt 100 Gratis SMS sichern“ gelesen. Dachte dass alles wäre umsonst. Habe mich dort angemeldet, sprich meine Adresse und E-mail Adresse angegeben. Daraufhin bekam ich eine E-mail bei der ich den Link anklicken musste, damit ich die SMS verschicken kann.
Am 20.12.07 habe ich plötzlich per E-mail eine 2. Mahnung bekommen. Im Anhang war eine Rechnung als PDF Datei dabei. Ich soll nun 144 € für die in Anspruch genommene Leistung bezahlen. (Ich habe nie zuvor weder eine Rechnung, nocheine 1. Mahnung bekommen). In der 2. Mahnung hieß es nur: Sehr geehrte Frau… auf unsere erste Mahnung haben Sie nicht reagiert. (Nachträglich habe ich in den AGBs nachgelesen, dass ich 7 Tage nach erhalt der Rechnung, diese auch bezahlen müsse. Ich habe jedoch nie eine Rechnung bekommen, erst mit der 2. Mahnung war die Rechnung als PDF angehängt.) (Es lief alles nur über E-mail).
Natürlich habe ich auf diese 2. Mahnung nicht reagiert. Am 28. Dezember kam dann eine letzte Mahnung von info@esimsen.com in der sie mich noch mal aufgefordert haben die Forderung zu begleichen. Gleichzeitig drohte esimsen mir auch mit Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Pfändung meiner Bezüge….
Daraufhin habe ich esimsen eine E-Mail zurück geschrieben, in der ich zum Ausdruck brachte, dass ich die Rechnung nicht bezahlen werde, da kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. (dies war ein Musterbrief, den ich auf http://blogspionage.wordpress.com/2007/05/17/abofallen-vertragsfallen-im-internet-musterbrief/ gefunden habe. Ich dachte, danach würden die mich vielleicht in Ruhe lassen. Habe mich natürlich durch sämtliche Foren gelesen und habe festgestellt, dass viele Leute genau den gleichen Fall schildern (auch von esimsen) wie es bei mir vorkam. http://blogspionage.wordpress.com/2007/05/23/aktueller-stand-esimsen-co/#comment-366 Ich habe Hilfsweise den Vertrag nach
§312 BGB in Verbindung mit
§ 312c BGB widerrufen. Auch habe ich hilfsweiße den Vertrag nach
§ 123 BGB wegen Täuschung aus folgendem Grund angefechtet:
„Ihnen ist bestens bekannt, dass die versteckten Preisinformationen (Stichwort: „Abo-Falle“) nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen. Auf der besagten Webseite ist nicht ersichtlich, dass es sich hierbei um eine Mitgliedschaft bei Esimsen handelt, die weitere monatliche Kosten verursachen. Die Seite kündigt sich als kostenloser SMS Dienst an, siehe Button „SMS Versenden“ anstatt z.B. „Mitglied werden“. Auch auf Folgeseiten ist dies nicht ersichtlich!“
Esimsen hat mir daraufhin gleich 2 E-mails am 02.01.08 geschickt. In der einen Stand:
Wenn Sie vorbringen, dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung
zwischen unserer Firma und Ihnen fehlt, entspricht diese Auffassung nicht den rechtlichen Tatsachen.
Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht nur im
Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der Startseite wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls auf der Startseite von esimsen.com darauf hingewiesen, dass es sich bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt.
Zusätzlich wird die Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit
erläutert. Es liegt in diesem Fall demnach keine überraschende Klausel nach
§ 305 c BGB vor.
Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die Zahlungsbedingungen zudem
nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an dem Merkmal übereinstimmende Willenserklärungen ausräumt.
in der 2. E-mail am selben Tag stand:
Sie senden uns eine Anzahl von Gesetzen etc., kennen Sie auch das Gesetz,
Verträge mit Wissen und Gewissen vor
Abschluss zu lesen ?
Wir haben unsere Preisangaben nicht lediglich in unseren AGB angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite. Nach Betrachtung unserer Seite kann man nicht den Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite
handelt. Das hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere Seite festgestellt. Sie haben sich bei www. esimsen.com angemeldet und unseren Service in Anspruch genommen, was wir zweifelsfrei nachweisen können.
Die Kündigungsfrist ist abgelaufen!Sie haben bereits den Service genutzt. Eine Kündigung ist damit nicht mehr möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist durch Ihre Nutzung beendet worden und der Vertrag ab sofort wirksam. Sie haben nach der Eingabe Ihrer Daten bei www.esimsen.com das Formular abgesendet und dann von uns eine Email an Ihre Adresse mit einem Bestätigungslink zugesendet bekommen. Diesen Link haben Sie bestätigt und haben damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Dass Sie sich nicht angemeldet haben ist bei diesen zwei eindeutigen Beweisen ausgeschlossen. In unseren AGB wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme unseres Services 144 € kostet und der Beitrag für die Jahresmitgliedschaft im Voraus fällig ist. Sie haben die Bedingungen gelesen, was Sie durch anklicken unserer AGB bestätigt haben. Wir fordern Sie hiermit auf, die von Ihnen Bestätigten Vertragsbedingungen zu erfüllen und den Jahresbeitrag in Höhe von 144 € auf das Konto:
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Daraufhin habe ich dann nicht mehr reagiert und habe eine zeit lang abgewartet. Am 05.01.08 kam dann eine letzte E-mail von esimsen, in der Stand dass esimsen sich nun gezwungen sieht, die Forderung gegen mich von einem Inkassobüro eintreiben zu lassen. Ich würde in den nächsten Tagen vom Inkassobüro angeschrieben werden. Esimsen sei ab sofort nicht mehr für mich zuständig, sondern dass D&A Inkassobüro (Debt&Asset Management GmbH in Kiel).
Ich habe dann am 10.01.08 einen BRIEF (keine e-mail) von D&A Inkasso bekommen, in dem steht, dass ich am 26.11.07 im nternet auf der Homepage esimsen.com einen 24 monatigen Abonnement-Vertrag geschlossen und den Vertragsschluss durch E-mail-Aktivierung bestätigt hätte. Der Vertrag ermögliche mir eine Versendung von monatlich 100 sms Nachrichten über das Internet zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 144 €.
Nun stellt mir D&A Inkasso die Hauptforderung 144€, Mahngebühr des Seitenbetreibers 15 €, 1,3 Geschäftsgebühr entsprechend Nr. 2300 VV-RVG 32,50 € und Auslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV-RVG 6,50 € in Rechnung. (Gesamtbetrag 198 € bis zum 24.01.08 zu begleichen).
Bei Nichtzahlung wird das Inkassobüro den Vorgang an ihr Rechtsanwalt abgeben, dieser wird dann das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten, dass für mich weitere Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 53 € auslöst. Sollte ich mich für die Durchführung des streitigen gerichtlichen Verfahrens entscheiden, steigen die Kosten auf 169,50 € Gerichts- und Anwaltskosten, zuzügl. Verzugszinsen.
Nun weiß ich nicht was ich machen soll. Soll ich bezahlen oder nicht? In den Foren steht dass ich die Forderung nicht bezahlen soll. Ich hoffe Sie können mir mit ein paar Tipps oder einem guten Rat weiterhelfen.
Freundlichen Grüße