Ich frage mich allerdings auch, wie es sein kann, dass die Stellungnahme des Unfallgegner so evident gegensprüchlich sein kann; ich hatte das Gefühl, dass man mir vor dem Eingang der Stellungnahme des Polizeibeamten nicht glaubte, und mich danach, nachdem man die komplette Unbrauchbarkeit der Stellungnahme des eigenen Versicherten erkannt hatte, mit einer schnellen Zahlung von 50 % des Schadens zufrieden stellen wollte, in der Hoffnung ich nehme mir keinen Anwalt. ... Hat es also Aussicht auf Erfolg, mit dieser "Schadensabwicklung" zum Anwalt zu gehen, um alles genau zu überprüfen, v.a. in Hinsicht auf eine höhere Übernahme der Kosten bzw.