Arbeit auf Abruf im Rahmen eines Minijobs
vom 11.3.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Bergmann / Berlin
Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen." (§ 12 TzBfG) In meinem Vertrag ist betreffend die wöchentliche Arbeitszeit eine "ca.... Betreffend der täglichen Arbeitszeit ist keine Angabe im Vertrag festgehalten. Meine Frage lautet nun, ob die oben zitierte Angabe somit für mich greift und der Arbeitgeber meine Arbeitsleistung - mangels vertraglicher Angabe - täglich für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch nehmen muss und entsprechend in Verzug gerät, falls er dies nicht tut oder ob der Arbeitgeber bereits durch die "ca.