Nachehelicher Unterhalt - Gehaltserhöhung
vom 3.8.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Ich bin voll berufstätig und meine Ex-Frau geht einer Teilzeitbeschäftigung nach. ... Seit dieser Zeit (Trennungsjahr und nach Scheidung) zahle ich diesen Betrag an meine Ex-Frau. Beim Scheidungsprozess selbst wurde kein nachehelicher Unterhalt beschieden (nur Ehescheidung und Versorgungsausgleich).