Niederlassungserlaubnis für Ehefrau mit § 30 von Student mit § 16
Guten Tag Ich und meine Frau sind in Deutschland seit mehr als 8 Jahre. Meine Frau hat Aufenthaltserlaubnis als Familienzusammenführung (§30 Abs2), ich hatte als ausländischer Student §16 Abs4, meine Frau hatte Niederlassungserlaubnis (§9) durch einen Anwalt beantragt (sie hatte mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet und alle andere Voraussetzung in §9 erfüllt sind, das Gehalt ist auch sehr Genug). wird der Antrag von der Ausländerbehörde abgelehnt nur wegen einer Grund, dass sie nicht bessere Aufenthaltserlaubnis als meine bekommen darf, weil sie als Familienzusammenführung in Deutschland ist. Vor 2 Monaten war ich fertig mit meinem Studium und deswegen habe ich jetzt Aufenthaltserlaubnis mit §16 Abs1 für ein Jahr um einen Job zu suchen, meine Frau hat auch ein Jahr Aufenthaltserlaubnis mit §30 Abs2, und sie arbeitet immer noch.