Ich lebe in Deutschland seit 5 Jahren. Ich mache meine Promotion und ich hatte ein Stipendium (aber jetzt das Stipendium ist schon abgelaufen).
Ich habe (für 5 Jahre) "freiwillig" die Rentenversicherung bezahlt.
Kann ich jetzt eine Niederlassungserlaubnis erhalten?
weil es im Gesetz "§ 9 Niederlassungserlaubnis" steht: Satzt 2. sein Lebensunterhalt gesichert ist!
und für mich mein Lebensunterhalt ist noch nicht gesichert weil ich
nocht nicht ein Job gefunden habe.
aber ich habe 5,000 Euro auf mein Konto bis ich ein Job finde!
nochmal meine Frage:
Kann ich jetzt eine Niederlassungserlaubnis erhalten?
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.
Zunächst ist zu klären, welche Art von Aufenthaltstitel Sie in den letzten fünf Jahren besaßen. Sofern es sich dabei um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG
handelte, werden diese Zeiten nach § 9 IV Nr. 3 AufenthG
nur zur Hälfte angerechnet, so dass die Voraussetzung des fünfjährigen Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis gegenwärtig noch nicht erfüllt ist.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes muss grundsätzlich durch feste und regelmäßige Einkünfte erfolgen. Ihr Erspartes wird in dieser Hinsicht leider keine Rolle spielen.
Ich bedauere Ihnen zunächst keine erfreulichere Auskunft geben zu können. Gerne können Sie noch eine kostenlose Nachfrage stellen.
Ich verbleibe zunächst mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Sabine Reeder Fachanwältin für Familienrecht