Grundbuch bei Scheidung
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Sie möchte daher eigentlich im Grundbuch als Eigentümer mit drin stehen bleiben um sicher zu stellen, dass unserer Tochter eben keine Nachteile erwachsen. meine Befürchtung: - bleibt meine Frau im Grundbuch mit drin, so kann sie theoretisch jederzeit den Verkauf des Hauses fordern.