Vereinfachte Kündigungsmöglichkeit im Zweifamilienhaus / Gemeinschaftseigentum
vom 21.11.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hätte eine Frage zu einem relativ komplizierten Fall. Zweifamilienhaus (Wohnung EG, Wohnung OG); Wohnung EG vermietet an X; Wohnung OG überlassen an Y von Nießbrauchsinhaber Z gegen Ausgleichszahlung in Höhe einer Miete; Z besitzt Nießbrauch an gesamten Zweifamilienhaus und ist derzeit Vermieter; Z hat ZFH an B überlassen; B ist also alleiniger Eigentümer; Y ist Kind von B; Das ZFH soll nun zu 50% von B an Y weiterüberlassen werden. Wer ist dann nach Beendigung des Nießbrauches von Z (bei Ableben) Vermieter der Wohnung im EG.