Gerne zu Ihrem Fall:
„Pacta sunt servanda" nennen Juristen den ehernen Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind.
Es sei denn, der konkrete Vertrag enthielte ein gesetzliches oder auch individuell vereinbartes Rücktrittsrecht oder die Möglichkeit einer Kündigung.
Beides sehe ich Ihren Angaben zur Folge nicht. Insbesondere wären „finanzielle Gründe" oder auch eine Motivationsänderung „am liebsten möchte ich ganz von dem Vertrag zurücktreten" leider keine rechtlich belastbare Optionen.
Ich kann daher nur zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung mittels Verhandlungen raten.
Dazu für Sie folgende Argumente:
Eine Stornierungspauschale von 100 % ab 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist keine wirksame Pauschale sondern eine Vertragserfüllung Ihrerseits ohne Gegenleistung.
Was die Aufwendungen angeht…
„(3) Der Veranstalter kann anstelle der pauschalen Stornierungspauschalen auch die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen."
….ist das rechtlich zwar korrekt.
Dennoch sehe ich hier Verhandlungspotential deshalb, weil der Veranstalter offenbar in der Lage war, Ihr Seminar mehrfach zu verschieben, ohne dass dadurch Aufwand entstanden ist.
Hier könnten Sie aus der AGB
„2) Soweit der Teilnehmer nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die Stornierungspauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Teilnehmer nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornopauschale bezahlen."....
…gute Argumente bieten für eine gütliche Aufhebungsvereinbarung zwischen dem sog. Erfüllungsinteresse einerseits und den ersparten Aufwendungen andererseits.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen