. --- Tatbestand --- In meinem Arbeitsvertrag, der mit dem Titel "Befristeter Anstellungsvertrag" überschrieben ist, findet sich unter dem Paragraphen "Vertragsdauer und Kündigung" folgende Regelung im Wortlaut: "(1) Dieser Vertrag gilt zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren. Das Arbeitsverhältnis geht ohne besondere Vereinbarung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, sofern nicht eine der Vertragsparteien mindestens drei Monate vor Ablauf des Zeitvertrages eine anders lautende Erklärung schriftlich abgibt. (2) Der Vertrag ist ordentlich kündbar.