nachvertragliches Wettbewerbsverbot & Karenzentschädigung
A möchte nun gerne den Arbeitgeber wechseln, jedoch ist in seinem Vertrag leider ein Wettbewerbsverbot enthalten: siehe unten. § 8 Wettbewerbsverbot (1) Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Mitarbeiter untersagt, in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. (3) Der Mitarbeiter verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbstständiger, unselbstständiger oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Mitarbeiter bezogenes Arbeitslosengeld.