Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Suchen Sie dringend einen Kollegen vor Ort auf und legen Sie ihm alle Unterlagen vor.
Nach Ihrer Schilderung besteht durchaus die Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag wegen Täuschung anzufechten (§ 123 BGB
). Diese Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab entdecken der Täuschung erfolgen (§ 124 BGB
). Zu den konkreten Zeitabläufen kann hier insoweit nichts gesagt werden.
Die Anfechtung würde zu dem Ergebnis führen, dass Ihr Arbeitsverhältnis – ohne Aufhebungsvertrag – weiter besteht.
Ob sich das Angebot lohnt, hängt letztendlich von Ihrer Einstellung und der Anfechtbarkeit des Vertrages ab.
Daher rate ich wegen der Laufenden Anfechtungsfrist unbedingt dazu, weitere anwaltliche Vertretung vor Ort wahrzunehmen. Nachdem Ihnen die Emails über die Täuschung vorliegen, sollten sich im evtl. Verfahren auch kaum Beweisprobleme ergeben.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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