ALG auf Vollzeitbasis - WANN neuen Teilzeitvertrag unterschreiben?
Womit ich bei meiner Frage bin: Ist es in Bezug auf das Arbeitslosengeld sinnvoll, den Vertrag sofort zu unterzeichnen und dies der Arbeitsagentur zu melden? Oder sollte ich den Vertrag erst später unterschreiben (bzw. alternativ gleich unterschreiben, aber in die Zukunft datieren lassen) und dem Arbeitsmarkt bis dahin offiziell noch als Vollzeitkraft zur Verfügung stehen?